Kurt Tucholsky schrieb:
„Eine Regierung ist nicht der Ausdruck des Volkswillens, sondern der Ausdruck dessen, was ein Volk erträgt.“
Hat er recht?
Ertragen wir was geschieht?
Die Finanzierung der 13. AHV, eine Frage des Wollens?
Eine Frage lautet: entsprechen die politischen Entscheidungen tatsächlich den Bedürfnissen der Bevölkerung – z. Bsp. – die Finanzierung der 13. AHV durch eine MWST Erhöhung? Er-Tragen wir das im wahrsten Sinnes des Wortes?
Politische Vertreter argumentieren derzeit, die 13. AHV-Rente lasse sich nicht ohne erhebliche zusätzliche steuerliche Massnahmen finanzieren und sei wegen des sogenannten Giesskannenprinzips nicht zielgerichtet. Gleichzeitig wird darauf verwiesen, dass vermögende Personen keine zusätzliche AHV-Rente benötigten. Dabei wird jedoch übersehen, dass die Mehrheit der Rentnerinnen und Rentner über keine ausreichenden finanziellen Reserven verfügt.
Die durchschnittliche AHV-Altersrente betrug 2022 rund 1’874 Franken pro Monat. Ergänzt man diese mit einer durchschnittlichen BVG-Rente – basierend auf einem angenommenen BVG-Vermögen von 350’000 Franken – ergibt sich über eine Bezugszeitraum von 20 Jahren ein monatliches Gesamteinkommen von rund 3’332 Franken. Dem stehen für einen Single-Haushalt monatliche Lebenshaltungskosten von rund 3’470 Franken gegenüber. Bereits unter diesen Annahmen resultiert ein Defizit. Viele Rentner verfügen zudem über deutlich geringere BVG-Guthaben als im Beispiel angenommen. (Durchschnitt 2022: rund 240’000 Franken).
Die Bundesverfassung verpflichtet den Bund, für eine ausreichende Altersvorsorge zu sorgen und misst die Stärke des Volkes am Wohle der Schwachen.
Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, ob diese verfassungsmässige Zielsetzung heute noch erfüllt wird.
In der Vergangenheit wurden erhebliche öffentliche Mittel zur Stabilisierung von Unternehmen und Finanzinstituten eingesetzt (u. a. Swissair, UBS, Credit Suisse, Energieunternehmen… wir reden hier von mehreren hundert Milliarden Franken). Diese Massnahmen wurden mit volkswirtschaftlicher Notwendigkeit begründet und mit Volksvermögen vor- oder gänzliche finanziert. Vor diesem Hintergrund erscheint die Aussage, eine zusätzliche jährliche Ausgabe von rund 4 Milliarden Franken für die Altersvorsorge könnte nur über eine Erhöhung der MWST finanziert werden, fragwürdig. (Subventionen an die 48 000 Bauernbetriebe im Jahr 4 Milliarden Franken = 83k Jahr jährlich steigend ohne Diskussionen / AHV an 2.5 Millionen AHV Rentner/innen 50 Milliarden Jahr = 20K / Jahr wobei diese, im Gegensatz zu den Bauern, von den Rentner erarbeite wurden) Nicht dass ich es den Bauern nicht gönnen würde, doch erwähnenswert ist es allemal.
Der Bundesrat lehnte eine 13. AHV-Rente ab. Mitglieder der Landesregierung verfügen jedoch über eigene, im Vergleich zur AHV deutlich höhere Vorsorgeregelungen, was die gesellschaftliche Distanz zur Lebensrealität vieler Rentner verstärken kann.
Die zentrale Frage lautet daher wie die 13. AHV-Rente finanziert werden kann und welche Prioritäten bei der Verwendung öffentlicher Mittel gesetzt werden. Angesichts des Wohlstands der Schweiz erscheint es vertretbar, einen Teil davon für eine existenzsichernde Altersvorsorge einzusetzen.
Eine 13. AHV-Rente ist kein radikaler Systemwechsel, sondern ein Schritt zur Stabilisierung der Kaufkraft von Rentnerinnen und Rentnern und zur Stärkung des sozialen Zusammenhalts. Die finanzielle Belastung ist überschaubar und steht in einem angemessenen Verhältnis zum gesellschaftlichen Nutzen.
Entspricht die vorgeschlagene Finanzierung der 13. AHV über eine MWST Erhöhung tatsächlich den Bedürfnissen der Bevölkerung?
Die Finanzierung der 13. AHV über eine MWST-Erhöhung straft diejenigen, welche auf den längst fälligen Zustupf zur Rente angewiesen, aber auch diejenigen welche in prekären Verhältnissen ihren Lebensunterhalt verdienen müssen. Die MWST-Erhöhung erhöht die Kosten auf Lebensmitteln, Dienstleistungen und Konsumgütern, für alle gleich. Für die Wohlhabenden, wie für die Bedürftigen. Einerseits wird von den Gegnern der 13. AHV das Giesskannenprinzip, alle Rentner erhalten eine 13. AHV ob notwendig oder nicht kritisiert. Auf der andern Seite aber, scheint für die gleiche Klientel die MWST-Erhöhung (Giesskanne) das einzig richtige Werkzeug zur Finanzierung zu sein. Damit werden die Wenigverdiener und Rentner, welche schon heute jeden Franken zweimal umdrehen müssen, einmal mehr gezielt benachteiligt.
Bundesangestellte bekommen ein durchschnittliches Gehalt von 130 000.- / Jahr. Da wundert es nicht, dass die Identifizierung mit den Bedürftigen nicht prioritär auf dem Radar der Verantwortlichen des EDI resp. des BSV und des Bundesrates ist. Es waren nicht nur die verantwortlichen Bundesämter oder der Bundesrat, es waren vor allem auch die SVP, die FDP(mit der Finanzministerin) und die Mitte, welche dezidiert gegen eine 13. AHV votiert hatten. Der Hauptgrund, welcher am meisten genannt wurde war, die AHV stünde bereits massiv unter Druck und Zitat, es sei ungerecht gegenüber der jungen Generation. – Interessant, zur Abwehr der überhöhten Zölle oder der Sicherung der CS fand der Bund innert kürzester Zeit mehrere (hundert) Millionen Franken ohne das Volk zu fragen, am Budget vorbei.
Für alles und jeden findet der Bund bei Bedarf Geld, nur für diejenigen, welche das ganze finanzieren scheint es sehr schwierig zu sein die notwendigen Gelder zu finden. Würden unsere gewählten Volksvertreter nur ein einziges mal die Schweizerinnen und Schweizer in den Vordergrund stellen, wäre z. Bsp. das wie der Finanzierung der 13. AHV keine Frage. (Das Volk hat, so scheint es, im Gegensatz z. Bsp. zur Industrie, den Banken, den Versicherungen etc., keine Lobby in Bern, genauso wie auch anderswo kaum.)
Geflissentlich wird übersehen, dass die 13. AHV-Rente auch ein 4 Milliarden Wirtschafts-Förderungsprogramm ist.
Warum? Die 13. AHV-Rente generiert Steuereinnahmen, kurbelt den Konsum an, fördert Investitionen etc.. Die Wenigsten sparen sie auf Ihrem Sparbuch.
Wenn es wie in der Vergangenheit möglich war im Schnellzugstempo erhebliche öffentliche Mittel zur Stabilisierung von Unternehmen und Finanzinstitute wegen volkswirtschaftlicher Notwendigkeit ohne Steuererhöhung zu finden, kann es nicht schwierig sein für das eigene Volk, welches sowieso alle Gelder erarbeitet, die Finanzierung der 13. AHV sicher zu stellen. Es ist keine Sache des Könnens, sondern eine Sache des Wollens.
Fazit:
Der Vorschlag des Bundesrates entspricht in keinster Weise den Bedürfnissen der Bevölkerung.
Warum?
Das Volk hat bestimmt. Die 13. AHV-Rente ist politisch und gesellschaftlich gewollt und mehr als legitim.
Damit wird das in unserer Verfassung verankerte Versprechen, die Sicherstellung einer ausreichenden Altersvorsorge durch die Regierung zu gewährleisten, an die veränderten Bedingungen angepasst.
Es ist möglich die 4 Milliarden ohne MWST Steuererhöhung zu finanzieren.
Wichtig: Endlich wollen und machen statt polemisieren und lamentieren.
Was ist Ihre Meinung dazu? Schreibt es mir in den Kommentar oder über mein E-Mail: peter-bolli@bluewin.ch
Peter Bolli