Einzelinitiative Gemeinde Eglisau
Kostenbeteiligung Neubau Sportanlage FC Rafzerfeld
Initiativtext
Die Gemeinde Eglisau beteiligt sich einmalig mit CHF 1’924’000.– am Neubau der Sportanlage des FC Rafzerfeld.
Der Beitrag basiert auf dem Verhältnis der Einwohnerzahl und ist unabhängig von Zusagen anderer Gemeinden.
Der Investitionsbeitrag ist der Gemeindeversammlung ausserhalb des Budgets zur Genehmigung vorzulegen.
Ausgangslage und Bedarf
Der FC Rafzerfeld ist mit rund 450 aktiven Mitgliedern und über 20 Juniorenteams einer der grössten Fussballvereine im Zürcher Unterland. Aufgrund des Bevölkerungswachstums im Rafzerfeld und stark steigender Nachfrage – insbesondere im Junioren- sowie Mädchenfussball – sind die bestehenden Anlagen kapazitiv und infrastrukturell ungenügend.
Die heutigen Naturrasenplätze sind sanierungsbedürftig, teilweise unbeleuchtet und witterungsanfällig. Jährlich gehen dadurch über 1’000 Nutzungsstunden verloren.
Projekt und Nutzen
Geplant ist:
- ein genormter Kunstrasenplatz
- zwei Kunstrasen-Kleinspielfelder
- die Sanierung und Beleuchtung eines Naturrasenplatzes
- ein neues Klubhaus mit acht Garderoben
Damit erhöht sich die Nutzbarkeit auf bis zu 4’000 Stunden pro Jahr, inklusive ganzjährigem Betrieb. Das Projekt stärkt die Nachwuchsförderung, fördert den Frauen- und Mädchenfussball, entlastet Turnhallen und kommt auch weiteren Vereinen zugute.
Kosten und Finanzierung
Die Gesamtprojektkosten betragen CHF 6’313’000.– (inkl. MwSt).
Der FC Rafzerfeld beteiligt sich mit Eigenmitteln, Eigenleistungen und Sponsoring.
Die fünf Trägergemeinden finanzieren gemeinsam CHF 4’693’000.–, davon entfällt auf Eglisau CHF 1’924’000.–.
Schlussfolgerung
Der Neubau ist für den langfristigen Erhalt eines leistungsfähigen, regionalen Sportangebots notwendig. Die Investition sichert die sportliche und soziale Entwicklung von Kindern und Jugendlichen im Rafzerfeld und kann vom Verein allein nicht getragen werden.
Der Gemeinderat von Eglisau beschliesst…
Die Einzelinitiative von Susanne Piuma-Wittweiler mit dem Titel vom 24. September 2025 wird als gültig erklärt.
Der Gemeinderat behält sich vor, den Stimmberechtigen gestützt auf 5 151 Abs. 2 GPR einen Gegenvorschlag zu unterbreiten.
Der Gemeindeschreiber wird beauftragt, in Absprache mit dem Gemeindepräsidenten den Beleuchtenden
Bericht mit der Abstimmungsempfehlung des Gemeinderates zu verfassen und dem Gemeinderat zur Beschlussfassung zu unterbreiten. (Zitat Auszug Gemeinde Eglisau)
Eine Frage des politischen Fingerspitzengefühls – und des finanziellen Taschenrechners
Eine Frage des politischen Fingerspitzengefühls mit gleichzeitigem finanziellem Kalkül?
Keine Frage – und unbestritten ist, dass die Sportanlagen der Region den heutigen Ansprüchen der Vereine, hier konkret des Fussballclubs Rafzerfeld, den geforderten Sicherheitsstandards sowie den modernen Anforderungen an eine zeitgemässe Fussballsportanlage entsprechen sollen. Kurz gesagt: Der Ball soll rollen, aber bitte auf einem Platz mit moderner Infrastruktur von heute und nicht von vorgestern.
Ebenso unbestritten ist, dass die immensen Investitionen in eine neue Fussballsport-Infrastruktur von einem kleinen Fussballverein – wie es der FCR zweifellos ist – kaum allein geschultert werden können. Selbst mit perfektem Trainingsplan und eiserner Vereinskasse reicht die Finanzkraft nicht bis in die Champions League.
Aber … ist die Forderung des Vorstandes des FCR an die Gemeinden, sich anteilig an den Kosten eines Neubaus der Sportanlage Rafzerfeld zu beteiligen – so berechtigt sie auch sein mag – wirklich so einfach umzusetzen? Politik ist bekanntlich kein Elfmeter ohne Torwart.
Wie zu lesen war, behält sich der Gemeinderat Eglisau vor, einen Gegenvorschlag zu unterbreiten. Die Initiative ist gültig und wird dem Volk vorgestellt werden – ein erster Schritt in Richtung Zukunft des FCR. Die Ausarbeitung eines Gegenvorschlages durch den Gemeinderat ist der einzig richtige und sinnvolle Weg, um eine Lösung zur finanziellen Beteiligung der Gemeinden zu finden, mit der am Ende nicht nur der Ball, sondern auch alle Beteiligten zufrieden sind, und das Volk seine Zustimmung bedenkenlos geben kann und wird.
Klar ist: Einen Beitrag à fonds perdu, wie ursprünglich vorgeschlagen, können sich die Gemeinden nicht leisten noch wird das Volk das so wollen. Das Portemonnaie der öffentlichen Hand ist kein Selbstbedienungsladen – auch wenn der Rasen noch so grün ist.
Ein geplanter Marschhalt: kurz innehalten, durchatmen, die Zahlen prüfen und alle wesentlichen Fragen beleuchten, die nötig sind, um das gemeinsame Ziel – eine tragbare, annehmbare, Kostenbeteiligung der Gemeinden an einer neuen Fussballsportanlage – realistisch und nachhaltig zu erreichen, ist sicher richtig.
Kreative Lösungen sind gefragt!
Vorschläge, zum Beispiel:
- Die Gemeinden könnten rückzahlbare, zinslose Darlehen sprechen – fair, transparent und ohne Strafraumfoul.
- Die Gemeinden könnten einen Fonds gründen, der jährlich budgetiert, allen Vereinen zur finanziellen Unterstützung zur Verfügung stehen würde – Gleichbehandlung statt Einzelpass.
- Der FCR könnte eine FCR-Sport AG gründen, an der sich die Gemeinden z. B. mit Aktien oder Partizipationsscheinen beteiligen könnten – Investieren statt spenden.
sehen Sie andere kreative Finanzierungsmöglichkeiten?
Wenn ja, dann lassen Sie uns darüber diskutieren – hier, gemeinsam, sachlich … und mit einem Augenzwinkern. ⚽😉
Ich würde mich freuen, Ihre Meinung dazu zu hören und oder zu lesen.
Auf meinem Blog: https://petersblog.ch oder per Mail: peter-bolli@bluewin.ch