Gemeindebehörden und Gewerbe im Rahmen öffentlich ausgeschriebener Bauvorhaben 🌉

In der Schweiz herrscht die föderale Finanz- und Steuerautonomie bis auf Gemeindestufe. Verbunden mit der Organisationsautonomie sichert dies über den Standortwettbewerb eine fiskalisch konkurrenzfähige und unabhängige Gemeindeebene. Der Nationale Finanzausgleich (NFA) von 2008 gleicht wirtschaftlich und strukturell bedingte Unterschiede der Kantone aus und sichert die nationale Kohäsion. Analog gibt es in den Kantonen einen innerkantonalen Finanzausgleich für die Gemeinden. Nebst diesem fiskalischen Grundsystem sind die Gemeinden bestrebt, die eigene Standortattraktivität über wettbewerbsfähige Rahmenbedingungen zu optimieren. Dazu gehören eine kompetitive Standort- und Infrastrukturpolitik.

Das Verhältnis zwischen Gemeindebehörden und Gewerbe im Rahmen öffentlich ausgeschriebener Bauvorhaben 🛣️

So muss das sein…….!

Das Verhältnis zwischen Gemeindebehörden und dem lokalen sowie überregionalen Gewerbe ist insbesondere bei öffentlich ausgeschriebenen Bauvorhaben von zentraler Bedeutung. Gemeinden übernehmen hierbei eine Doppelrolle: Einerseits agieren sie als öffentliche Auftraggeberinnen, andererseits tragen sie Verantwortung für die wirtschaftliche Entwicklung ihres Standorts.

Öffentlich ausgeschriebene Bauprojekte – etwa der Neubau von Schulhäusern, Verwaltungsgebäuden, Infrastrukturanlagen oder Werkleitungen – unterliegen klar geregelten Vergabeverfahren. Diese basieren auf Transparenz, Gleichbehandlung und Wettbewerb. Ziel ist es, die wirtschaftlich und qualitativ beste Lösung zu ermitteln. Für das Gewerbe bedeutet dies planbare Rahmenbedingungen, klare Kriterien und faire Teilnahmechancen.
Eine öffentliche Ausschreibung ist ein Vergabeverfahren, bei dem ein öffentlicher Auftraggeber einen Auftrag öffentlich bekannt gibt, sodass eine unbeschränkte Anzahl von Unternehmen Angebote einreichen kann.

Für Gemeindebehörden besteht die Herausforderung darin, gesetzliche Vorgaben strikt einzuhalten und gleichzeitig die lokale Wirtschaft angemessen zu berücksichtigen. Während das Submissionsrecht keine Bevorzugung einzelner Anbieter zulässt, profitieren Gemeinden dennoch von einer starken regionalen Gewerbestruktur. Kurze Wege, Ortskenntnis, langfristige Partnerschaften und eine hohe Identifikation mit dem Projektstandort wirken sich positiv auf Bauqualität und Projektdurchführung aus.

Ein konstruktives Verhältnis basiert daher auf gegenseitigem Verständnis: 🫂

  • Die Gemeinde erwartet Professionalität, Termintreue, Kostensicherheit und fachliche Kompetenz.
  • Das Gewerbe erwartet transparente Verfahren, klare Ausschreibungsunterlagen und nachvollziehbare Zuschlagsentscheide.

Eine frühzeitige Information über geplante Investitionen, Informationsveranstaltungen zu größeren Projekten sowie ein offener Dialog stärken das Vertrauen zwischen beiden Seiten. Gleichzeitig schafft eine professionelle Projektplanung auf Seiten der Gemeinde Rechtssicherheit und minimiert Konflikte im Vergabeprozess.

Langfristig tragen faire und gut organisierte Ausschreibungen dazu bei, dass Wettbewerb, Qualität und Wirtschaftlichkeit gefördert werden. Dadurch entstehen nachhaltige Infrastrukturen, welche sowohl der Bevölkerung als auch der regionalen Wirtschaft zugutekommen.

Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass das Verhältnis zwischen Gemeindebehörden und Gewerbe im Bereich öffentlich ausgeschriebener Bauvorhaben von Transparenz, Rechtskonformität und partnerschaftlichem Dialog geprägt sein sollte. Wo diese Grundsätze gelebt werden, entsteht eine stabile Grundlage für erfolgreiche Projekte und eine nachhaltige Standortentwicklung. (Lesen sie auch: Leitfaden für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen)

Und wie ist es wirklich…..? 🤝

profitiert unser Gewerbe, wie beschrieben, wirklich von den vor der Gemeinde ausgeschriebenen öffentlichen Aufträgen?
Meine Antwort ist: nur sehr bedingt.
Mehrere Voraussetzungen müssen erfüllt sein um bei Ausschreibungen von öffentlichen Aufträgen mit von der Partie sein zu können. Die wohl wichtigste ist, vor allem beim Einladungs- wie auch beim Freihändigen Verfahren, dass die verantwortlichen Ausschreiber bei der Ausschreibung das ortsansässige Gewerbe mit in die Anfrageorganisation einschliessen.
Denn ohne Anfrage keine Möglichkeit eine Offerte einreichen zu können und ohne Offertstellung kein Vergleich mit dem Wettbewerb, ohne Vergleich ist keine Vergabe eines Auftrages möglich. Wer nicht offerieren kann ist/wird bereits vor dem «Rennen» chancenlos ausgeschieden.
So einfach ist das…. Oder?
Genau dieser Schritt, die Offertanfrage beim ansässigen Gewerbe zu einem öffentlich ausgeschrieben Projekt, wird die Ausschreibung über die Plattform www.simap.ch bei grossen Projekten und über das Einladungs- wie auch das Freihändigen Verfahren über die Gemeindeverantwortlichen oft an so genannte Experten delegiert, welche das ortsansässige Gewerbe und deren Angebote nicht, oder nur unzureichend kennen und es deshalb nicht berücksichtigen, sondern ihr eigenes Netzwerk bevorzugen.
So erstaunt es nicht, dass Handwerker aus dem Kanton Bern oder aus dem Zürcher Oberland, dem Kanton Thurgau, Aargau oder sonst woher unsere grösseren Infrastrukturarbeiten ausführen dürfen und das in der Gemeinde Steuern zahlende und Arbeitsplätze sichernde Gewerbe immer wieder das Nachsehen hat.
Nachgefragt, warum das so ist, bekommt man zur Antwort; Der Gewinner des Auftrages hat das beste Preis-Leistungsverhältnis angeboten. Bei näherem Hinsehen aber merkt der geneigte Interessent, die Argumente stimmen nur zum Teil, oder überhaupt nicht. So meine Erfahrung aus der RPK-Projektbegleitung der letzten 8 Jahre.

Die Vergabe von öffentlichen Aufträgen, vor allem im offenen und selektiven Verfahren, wird hauptsächlich durch von der Gemeinde beauftragte externe Baumanager gelenkt und damit die Verantwortung, die Submissionsbedingungen richtig auszuführen, delegiert. Nur so lässt sich erklären, warum das einheimische Gewerbe nur wenige namhaften Aufträge der Gemeinde erhält. (Lesen Sie dazu auch den Beitrag: vom Reden und Handeln)
Persönlich kenne ich mehrere ortsansässige Handwerker, welche nicht einmal in die Ausschreibungsverfahren einbezogen, geschweige denn mündlich angefragt dazu wurden. Das Vorgehen muss sich ändern!

Nachträglich, beim Preisvergleich mit dem Wettbewerb, auszuscheiden ist das eine, nicht angefragt zu werden etwas ganz anderes.

Ich habe mich immer dafür eingesetzt, dass bei öffentlichen Ausschreibungen alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden das ansässige Gewerbe bestmöglich zu berücksichtigen. Für das Gewerbe bedeutet dies planbare Rahmenbedingungen, klare Kriterien und faire Teilnahmechancen unter der Prämisse die lokale Wirtschaft angemessen zu berücksichtigen.

Dafür habe ich mich, und werde ich mich auch in Zukunft einsetzen.

Peter Bolli

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