Die unsichtbare Säule unseres Sozialstaates

Das Bild ist aus dem Berichtstext mit KI generiert / PBo
Wenn über die Zukunft der Pflege gesprochen wird, geht es meistens um Pflegeheime, Spitexorganisationen, Krankenkassenprämien, Fachkräftemangel und steigende Kosten. Weit weniger Beachtung finden jene Menschen, ohne die unser Pflege- und Betreuungssystem schon heute kaum funktionieren würde: die Angehörigen.
Sie kaufen ein, kochen, reinigen, begleiten zu Arztterminen, richten Medikamente, helfen beim Ankleiden, erledigen administrative Arbeiten und sind zur Stelle, wenn nachts plötzlich etwas geschieht. Viele tun dies aus Zuneigung und aus einem tiefen Verantwortungsgefühl. Doch Liebe hebt weder die körperliche Belastung noch den Zeitaufwand oder den Erwerbsausfall auf.
Pflegende und betreuende Angehörige sind deshalb nicht nur eine private Stütze ihrer Familien. Sie erfüllen eine gesellschaftlich notwendige Aufgabe. Trotzdem wird ihre Arbeit politisch und finanziell noch immer behandelt, als geschehe sie beinahe von selbst.
1. Die Pflege, die niemand sieht
Nennen wir sie Anna. Sie ist 58 Jahre alt, arbeitet zu 70 Prozent und betreut ihre 84-jährige Mutter, die allein in ihrer Wohnung lebt. Am Morgen ruft Anna an und erinnert sie an die Medikamente. Nach der Arbeit kauft sie ein, leert den Briefkasten und schaut nach, ob im Kühlschrank noch genügend Essen vorhanden ist. Zweimal pro Woche begleitet sie ihre Mutter zu einem Arzttermin oder hilft beim Duschen. Am Wochenende erledigt sie die Wäsche und bezahlt Rechnungen.

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Die Spitex kommt regelmässig vorbei und übernimmt klar definierte pflegerische Aufgaben. Doch zwischen diesen Einsätzen bleibt vieles liegen. Wer bemerkt, dass die Mutter kaum getrunken hat? Wer sucht die verlegte Brille? Wer erklärt zum dritten Mal einen Brief der Krankenkasse? Wer bleibt am Telefon, wenn die Mutter abends Angst hat?
Anna würde sich selbst vermutlich nicht als Pflegerin bezeichnen. Sie sagt: «Ich helfe meiner Mutter eben.» Genau darin liegt ein Teil des Problems. Was innerhalb einer Familie geschieht, wird kaum erfasst. Es erscheint in keiner Pflegestatistik, auf keiner Rechnung und in keinem Gemeindebudget. Sichtbar wird diese Arbeit häufig erst dann, wenn Anna krank wird, nicht mehr kann oder für einige Tage ausfällt.
Das Beispiel ist erfunden, die Situation jedoch alltäglich. Gemäss einer Erhebung des Bundesamtes für Statistik aus dem Jahr 2018 betreuten 6,6 Prozent der 18- bis 64-Jährigen regelmässig pflegebedürftige ältere Kinder oder erwachsene Familienmitglieder. Bei den 55- bis 64-Jährigen lag dieser Anteil bei rund 14 Prozent. Hinter diesen Zahlen stehen Hunderttausende persönliche Geschichten – und ebenso viele Stunden Arbeit, die häufig im Verborgenen bleiben.
2. Unbezahlt bedeutet nicht kostenlos
Wenn Angehörige keine Rechnung stellen, entsteht leicht der Eindruck, ihre Hilfe verursache keine Kosten. Das ist ein Irrtum. Die Kosten verschwinden nicht; sie werden lediglich verlagert.

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Anna bezahlt mit ihrer Zeit. Vielleicht reduziert sie ihr Arbeitspensum. Damit verliert sie nicht nur einen Teil ihres heutigen Einkommens, sondern auch Beiträge an die berufliche Vorsorge und spätere Aufstiegsmöglichkeiten. Nimmt sie für die Betreuung Ferientage, fehlen ihr Erholungszeiten. Übernimmt sie Fahrten, Einkäufe oder Hilfsmittel, entstehen direkte Ausgaben. Vernachlässigt sie über längere Zeit ihre eigene Gesundheit, können später zusätzliche gesundheitliche und gesellschaftliche Kosten entstehen.
Gleichzeitig profitiert die öffentliche Hand. Solange Annas Mutter mit familiärer Unterstützung zu Hause leben kann, braucht sie möglicherweise weniger professionelle Betreuung oder kann einen Heimeintritt hinausschieben. Das kann sinnvoll sein und entspricht oft dem Wunsch der betroffenen Person. Es darf aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass ein Teil der Arbeit von bezahlten Strukturen in den privaten Haushalt verschoben wird.
Ein öffentlicher Haushalt kann dadurch günstiger aussehen, während der private Haushalt belastet wird. Volkswirtschaftlich ist die Leistung weiterhin vorhanden – nur ohne Lohn, Rechnung und sichtbaren Budgetposten.
Die entscheidende Frage lautet deshalb nicht, ob Angehörige helfen sollen. In vielen Familien ist diese Bereitschaft selbstverständlich vorhanden. Die Frage lautet vielmehr:
Wie viel familiäre Hilfe darf der Staat voraussetzen, ohne für deren Folgen Verantwortung zu übernehmen?
3. Pflege ist versichert – Betreuung häufig nicht
Im Alltag werden Pflege und Betreuung oft als dasselbe verstanden. FĂĽr die Finanzierung macht die Schweiz jedoch eine wichtige Unterscheidung.
Ärztlich angeordnete und fachlich abgeklärte Pflegeleistungen können im Rahmen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung mitfinanziert werden. Dazu gehören beispielsweise bestimmte Massnahmen der Grund- und Behandlungspflege. An den anerkannten Pflegekosten beteiligen sich – je nach Situation und kantonaler Regelung – die Krankenversicherung, die öffentliche Hand und die pflegebedürftige Person.

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Der Alltag eines hilfsbedürftigen Menschen besteht jedoch nicht nur aus solchen Pflegehandlungen. Jemand muss Mahlzeiten zubereiten, einkaufen, die Wohnung in Ordnung halten, bei Spaziergängen begleiten, Sicherheit vermitteln oder einfach anwesend sein. Gerade bei Demenz kann Betreuung bedeuten, dass eine Person über Stunden beaufsichtigt und immer wieder beruhigt werden muss, obwohl in dieser Zeit keine medizinische Handlung erfolgt.
Diese Leistungen sind für ein selbstständiges Leben häufig ebenso wichtig wie die Pflege. Trotzdem werden sie nicht im gleichen Umfang von der Krankenversicherung getragen. Je nach Einkommen, Vermögen, Wohnort und persönlicher Situation bestehen zwar Unterstützungsangebote. Viele Kosten bleiben aber bei den Betroffenen und ihren Familien hängen.
Damit entsteht eine künstliche Trennung: Das Verabreichen eines Medikaments kann als Pflegeleistung anerkannt sein; dass jemand rechtzeitig ans Essen, Trinken oder an das Medikament erinnert, gilt unter Umständen als Betreuung. Fachlich lässt sich diese Abgrenzung erklären. Aus Sicht einer Familie wirkt sie jedoch oft lebensfremd. Der Mensch lässt sich nicht in einzelne verrechenbare Handgriffe zerlegen.
Dennoch gibt es inzwischen ein wichtiges Modell, das einen Teil dieser Arbeit sichtbar macht und entschädigt: Pflegende Angehörige können von einer anerkannten Spitexorganisation angestellt werden. Übernehmen sie ärztlich angeordnete, fachlich abgeklärte und dokumentierte Grundpflege – etwa Hilfe bei der Körperpflege, beim An- und Auskleiden, bei der Mobilität oder beim Essen und Trinken –, kann die Spitex diese Leistungen im Rahmen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung abrechnen. Die Angehörigen erhalten dafür einen Lohn und sind als Arbeitnehmende sozialversichert.
Das Bundesgericht hat 2019 bestätigt, dass auch von Angehörigen erbrachte Grundpflege grundsätzlich vergütet werden kann. Voraussetzung ist jedoch, dass eine zugelassene Spitexorganisation die Verantwortung übernimmt, den Bedarf professionell abklärt und die Pflege fachlich anleitet, begleitet und kontrolliert. Im Kanton Zürich wurden die Anforderungen an Ausbildung, Begleitung und Aufsicht 2025 weiter präzisiert.
Damit wird aus privater Hilfe zumindest teilweise eine anerkannte berufliche Leistung. Gleichzeitig bleibt die Grenze bestehen: Einkaufen, Kochen, Reinigen, Begleitung, Beaufsichtigung und reine Anwesenheit gelten in der Regel als Betreuung und werden nicht ĂĽber dieses Modell von der Krankenversicherung bezahlt.
4. Wenn Helfende selbst Hilfe brauchen
Angehörigenbetreuung beginnt häufig schleichend. Zuerst ist es ein Einkauf pro Woche, dann kommen Arztbesuche und administrative Aufgaben dazu. Später klingelt nachts das Telefon. Weil jede einzelne Hilfeleistung machbar erscheint, wird selten bewusst entschieden, wie viel Verantwortung insgesamt übernommen werden kann.

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Viele Angehörige leben deshalb über Monate oder Jahre in ständiger Bereitschaft. Sie schlafen schlechter, bewegen sich weniger und stellen eigene Bedürfnisse zurück. Hinzu kommen Schuldgefühle: Wer eine Pause braucht, empfindet dies möglicherweise als Versagen. Wer über einen Heimeintritt nachdenkt, fürchtet, den betreuten Menschen im Stich zu lassen.
Auch das Berufsleben leidet. Termine müssen verschoben, Arbeitstage unterbrochen oder Pensen reduziert werden. Besonders schwierig ist die Situation für Menschen mit unregelmässigen Arbeitszeiten, körperlich belastenden Berufen oder wenig Einfluss auf ihren Einsatzplan. Nicht jeder Arbeitgeber kann oder will langfristig Rücksicht nehmen.
Die BFS-Erhebung zeigt, dass Betreuungsaufgaben für erwachsene Familienmitglieder konkrete berufliche Folgen haben: 15 Prozent der betroffenen Frauen und 8 Prozent der Männer gaben an, ihre Erwerbstätigkeit deswegen mindestens einen Monat unterbrochen zu haben. Eine Arbeitszeitreduktion nannten 16 Prozent der Frauen und 13 Prozent der Männer. Die Daten stammen zwar aus dem Jahr 2018, machen aber den grundsätzlichen Zusammenhang deutlich.
Wenn pflegende Angehörige aus Erschöpfung selbst erkranken, verlieren am Ende beide Seiten. Der betreute Mensch benötigt kurzfristig Ersatz, während die helfende Person medizinische Unterstützung braucht. Frühzeitige Entlastung ist deshalb kein Luxus. Sie ist Prävention – und kann teurere Krisen verhindern.
5. Die soziale Ungleichheit
Pflegebedürftigkeit trifft Menschen aus allen sozialen Schichten. Die Möglichkeiten, damit umzugehen, sind jedoch sehr ungleich verteilt.

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Eine wohlhabende Familie kann zusätzliche Betreuung einkaufen, einen Fahrdienst bezahlen, den Haushalt reinigen lassen oder eine private Nachtwache organisieren. Die Angehörigen können Verantwortung übernehmen, ohne jede Aufgabe selbst ausführen zu müssen. Wer über eine grosse Wohnung verfügt, kann vielleicht eine Betreuungsperson unterbringen. Wer beruflich gut gestellt ist, kann sein Pensum eher reduzieren oder unbezahlten Urlaub nehmen.
Familien mit kleinen und mittleren Einkommen haben diese Möglichkeiten nur begrenzt. Sie müssen häufiger selbst einspringen. Eine Pensumsreduktion kann das Haushaltsbudget sofort gefährden. Gleichzeitig können spätere Rentenansprüche sinken. So entsteht ein doppelter Nachteil: weniger Einkommen während der Betreuungszeit und eine schwächere finanzielle Absicherung im Alter.
Die AHV kennt zwar Betreuungsgutschriften für Personen, die pflegebedürftige Verwandte betreuen und die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen. Diese Gutschriften sind jedoch kein ausbezahlter Lohn. Sie werden bei der späteren Rentenberechnung berücksichtigt und müssen jährlich geltend gemacht werden. Sie helfen damit bei einem Teil der langfristigen Folgen, bezahlen aber weder die heutige Stromrechnung noch einen dringend benötigten freien Nachmittag.
Auch die Lasten innerhalb der Familien sind nicht gleich verteilt. Noch immer übernehmen Frauen häufiger umfangreiche Betreuungsarbeit. Das ist nicht bloss eine private Rollenverteilung. Wenn daraus tiefere Erwerbseinkommen, kleinere Pensionskassenguthaben und geringere Renten entstehen, wird daraus eine sozialpolitische Frage.
Ein System, das stark auf unbezahlte Angehörigenarbeit baut, verstärkt deshalb bestehende Ungleichheiten – zwischen reichen und armen Haushalten, zwischen Personen mit flexibler und unflexibler Arbeit sowie zwischen Frauen und Männern.
6. Was eine faire Anerkennung bedeuten könnte
Faire Anerkennung darf sich nicht auf Dankesreden beschränken. Sie muss im Alltag spürbar werden. Dabei geht es nicht darum, jede familiäre Hilfeleistung in ein Arbeitsverhältnis umzuwandeln. Angehörigenbeziehungen sollen menschliche Beziehungen bleiben. Doch wer über längere Zeit eine gesellschaftlich notwendige Aufgabe übernimmt, braucht verlässliche Rechte und Unterstützung.
Eine direkte finanzielle Anerkennung
Ein einkommensabhängiges Betreuungsgeld könnte Familien unterstützen, wenn Angehörige wegen eines erheblichen Betreuungsbedarfs ihr Arbeitspensum reduzieren. Eine solche Leistung müsste sorgfältig ausgestaltet sein. Sie dürfte weder professionelle Pflege ersetzen noch Menschen – insbesondere Frauen – dauerhaft aus dem Erwerbsleben drängen. Richtig konzipiert könnte sie aber verhindern, dass intensive Betreuung unmittelbar in finanzielle Not führt.

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Bezahlte Entlastungszeit
Akute Notfälle und langfristige Betreuung sind nicht dasselbe. Wer über Monate für einen erkrankten Ehepartner oder betagte Eltern sorgt, braucht mehr als einzelne kurzfristige Abwesenheiten vom Arbeitsplatz. Denkbar wären zusätzliche bezahlte Betreuungstage, flexible Arbeitsmodelle oder eine zeitlich begrenzte Betreuungszeit mit sozialer Absicherung. Auch Arbeitgeber benötigen dabei klare Regeln und bei längeren Ausfällen eine tragbare Finanzierung.
Bezahlbare Tages-, Nacht- und Ferienangebote
Entlastung wirkt nur, wenn sie tatsächlich verfügbar und bezahlbar ist. Tagesstätten, Nachtangebote, Ferienbetten und stundenweise Ablösungen geben Angehörigen Zeit zum Schlafen, Arbeiten oder Erholen. Solche Angebote sollten nicht erst dann einsetzen, wenn eine Familie bereits zusammenbricht. Gemeinden und Regionen könnten sie als Teil einer vorausschauenden Alters- und Gesundheitspolitik planen.
Beratung aus einer Hand
Viele Familien verlieren wertvolle Kraft im Zuständigkeitsdschungel. Sie wenden sich an Gemeinde, Krankenkasse, Spitex, Arztpraxis, Sozialberatung und Ausgleichskasse – und müssen ihre Situation immer wieder neu erklären. Eine gut erreichbare Beratungsstelle oder ein verbindliches Fallmanagement könnte Leistungen koordinieren, Ansprüche klären und frühzeitig auf Entlastungsmöglichkeiten hinweisen.
Stärkere Zusammenarbeit mit der Spitex
Die Spitex sieht häufig als Erste, wenn Angehörige an ihre Grenzen kommen. Ihre Aufgabe sollte deshalb nicht nur darin bestehen, einzelne Pflegeleistungen auszuführen. Sie kann Angehörige anleiten, Risiken erkennen, die Belastung regelmässig ansprechen und weitere Hilfe vermitteln. Dafür braucht sie genügend Zeit, klare Aufträge und eine Finanzierung, die Koordination und Beratung nicht als nebensächliche Zugabe behandelt.
Professionelle Pflege und familiäre Betreuung stehen nicht in Konkurrenz. Im besten Fall bilden sie ein Team. Fachpersonen bringen Wissen, Erfahrung und Verlässlichkeit ein; Angehörige kennen den Menschen, seine Gewohnheiten und seine Geschichte. Gute Versorgung entsteht dort, wo beide Seiten einander ergänzen und keine Seite überfordert wird.

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Pflegende Angehörige als Spitexmitarbeitende – ein Modell mit Zukunft
Besonders vielversprechend ist die Möglichkeit, pflegende Angehörige bei einer anerkannten Spitexorganisation anzustellen. Dieses Modell verbindet familiäre Nähe mit professioneller Pflege: Die Angehörigen übernehmen jene anerkannten Grundpflegeleistungen, die sie im Alltag ohnehin erbringen, erhalten dafür einen Arbeitsvertrag und einen Lohn und werden durch diplomierte Pflegefachpersonen angeleitet und begleitet. Zugleich sorgen Bedarfsabklärung, Pflegedokumentation und regelmässige Kontrollen für Qualität und Sicherheit.
Für Familien kann dies einen entscheidenden Unterschied machen. Aus einem unsichtbaren Opfer wird zumindest teilweise eine anerkannte Erwerbsarbeit. Der Lohn ersetzt zwar selten ein volles Einkommen, kann aber Erwerbsausfälle mildern. Beiträge an AHV, IV, Arbeitslosenversicherung und – je nach Lohnhöhe und Anstellungsverhältnis – an die berufliche Vorsorge verbessern zudem die soziale Absicherung. Ebenso wichtig ist die fachliche Begleitung: Angehörige bleiben mit schwierigen Pflegesituationen nicht allein und erhalten eine feste Ansprechperson.
Dieses Modell darf jedoch nicht als vollständige Lösung dargestellt werden. Es entschädigt nur klar ausgewiesene Pflegehandlungen, nicht aber die vielen Stunden der Betreuung, Organisation und ständigen Bereitschaft. Zudem muss sichergestellt sein, dass ein angemessener Teil der öffentlichen Finanzierung tatsächlich als Lohn bei den Angehörigen ankommt und nicht durch überhöhte Verwaltungskosten oder Gewinne aufgezehrt wird. Transparente Tarife, faire Arbeitsbedingungen und verbindliche Qualitätsstandards sind deshalb unerlässlich.
Richtig ausgestaltet kann dieses System zu einem echten Zukunftsmodell werden: Es anerkennt eine heute bereits erbrachte Leistung, entlastet Familien finanziell und bindet sie zugleich in ein professionelles Versorgungsnetz ein. Es ersetzt weder die öffentliche Spitex noch weitergehende Betreuungsangebote. Aber es schliesst einen Teil jener Lücke, in der Angehörige bisher zwar unverzichtbar waren, mit ihrer Arbeit jedoch weitgehend unsichtbar blieben.
7. Pflege als gemeinsame Aufgabe
Familien tragen Verantwortung füreinander. Diese Bereitschaft ist wertvoll und kann nicht durch staatliche Programme ersetzt werden. Ein Sozialstaat darf deshalb durchaus auf Solidarität, Nähe und gegenseitige Hilfe bauen. Er darf diese Hilfsbereitschaft aber nicht als unbegrenzt verfügbare Gratisressource behandeln.

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Die Verantwortung muss auf mehrere Schultern verteilt werden: auf die betroffenen Menschen, ihre Angehörigen, professionelle Dienste, Arbeitgeber, Versicherungen, Gemeinden, Kantone und den Bund. Nicht jede Aufgabe gehört auf dieselbe politische Ebene. Doch jede Ebene muss ihren Beitrag leisten.
Für Gemeinden ist das Thema besonders wichtig. Hier entscheidet sich, ob Beratungsstellen erreichbar sind, Tagesangebote bestehen, die Spitex genügend Handlungsspielraum hat und pflegende Angehörige frühzeitig Unterstützung finden. Eine gute kommunale Alterspolitik beginnt nicht erst beim Bau zusätzlicher Pflegeplätze. Sie beginnt zu Hause – lange bevor ein Heimeintritt notwendig wird.
Dabei geht es nicht nur um Menschlichkeit, sondern auch um eine vernünftige Verwendung öffentlicher Mittel. Wer Angehörige rechtzeitig entlastet, kann Krisen, Spitaleintritte und überstürzte Heimeintritte möglicherweise vermeiden. Unterstützung verursacht Kosten. Unterlassene Unterstützung ist jedoch ebenfalls nicht kostenlos.
Pflegende Angehörige brauchen deshalb mehr als Anerkennung in Worten. Sie brauchen Zeit, Beratung, finanzielle Sicherheit und die Gewissheit, dass sie Verantwortung auch einmal abgeben dürfen. Hilfe anzunehmen darf nicht als persönliches Versagen gelten. Sie ist eine Voraussetzung dafür, dass familiäre Betreuung langfristig möglich bleibt.
Eine Gesellschaft zeigt ihren sozialen Charakter nicht nur darin, wie sie pflegebedürftige Menschen behandelt. Er zeigt sich ebenso darin, wie sie mit jenen Menschen umgeht, die diese Pflege und Betreuung Tag für Tag ermöglichen.
In diesem Sinne habt alle eine gute Zeit, lasst es Euch gut gehen und habt immer nette Leute um Euch.
Peter Bolli
Ergänzende Quelle zum Modell der Angehörigenpflege
Kanton Zürich: Pflegende Angehörige – klare Rahmenbedingungen, Medienmitteilung vom 14. August 2025.